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Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht dient der Regulierung des freien Wettbewerbs in Deutschland (Wettbewerbsfreiheit). Anders als in anderen Staaten ist in Deutschland nicht ein Eingreifen des Staates vorgesehen; vielmehr überläßt der Gesetzgeber es dem Wettbewerb, mithin den Mitbewerbern, den Verbraucher- und Wettbewerbszentralen, gegen unzulässiges Verhalten vorzugehen.
Die grundlegenden Regelungen zur Einschränkung der Wettbewerbsfreiheit finden sich im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Hier sind die Grundbegriffe und Definitionen geregelt (Was ist überhaupt Wettbewerb? Wer ist Marktteilnehmer und somit geschützt?). Zudem ist hier der Grundsatz aufgestellt, daß unlautere geschäftliche Handlungen unzulässig sind.
Neben den im UWG genannten Beispielen unlauterer geschäftlicher Handlungen sind jedoch auch in anderen Gesetzen Regelungen enthalten, die als Marktverhaltensregel eingestuft werden. Ein Verstoß gegen eine solche Marktverhaltensregel führt über § 4 Nr. 11 UWG direkt in die Regelungen des UWG und ist als Wettbewerbsverstoß einzuordnen.
Die Konsequenz unlauteren geschäftlichen Handelns kann eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung und - je nach Verhalten des Abgemahnten - ein Verfügungsverfahren und ein Klageverfahren sein.
Derjenige, der sich zu Unrecht abgemahnt sieht, hat jedoch diverse Verteidigungsmöglichkeiten, so u.a. die Schutzschrift, den Widerspruch, das Aufhebungsverfahren oder den Antrag auf Fristsetzung zur Klageerhebung.
Welches Vorgehen - auf Seiten des Abmahnenden oder des Abgemahnten - vorteilhaft, sinnvoll und erfolgversprechend ist, kann nur in einer Einzelfallprüfung festgestellt werden.