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Abschlußabmahnung, Abschlußerklärung, Abschlußschreiben
Abschlussabmahnung, Abschlußerklärung, Abschlußschreiben - gemeint ist mit allen Begriffen der Abschluß des einstweiligen Verfügungsverfahrens durch Anerkennung der einstweiligen Verfügung durch den Antragsgegner.
Mit der Abschlußerklärung erkennt er die einstweilige Verfügung als verbindlich an und verzichtet auf die ihm möglichen Rechtsmittel.
Wird die Abschlußerklärung nicht unaufgefordert von dem Antragsgegner abgegeben, so wird er durch den Antragssteller - bzw. dessen Rechtsanwalt - hierzu aufgefordert. Im Wege der Abschlussabmahnung.