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Aufforderung zur Klageerhebung
Meint der im Verfügungsverfahren unterlegene Antragsgegner, im Klageverfahren obsiegen zu können, so hat er die Möglichkeit, auf die einstweilige Verfügung nicht zu reagieren. Möchte der Antragssteller die Verjährung seiner Ansprüche verhindern, so muß er den Klageweg beschreiten.
Der Antragsgegner kann alternativ das Gericht auffordern, dem Antragssteller eine Frist zu setzen, binnen derer er die Hauptsacheklage zu erheben hat.
Kommt der Antragssteller dieser Aufforderung zur Klageerhebung binnen Frist nach, wird der Unterlassungsanspruch im Klageverfahren einer Überprüfung unterzogen. Die einstweilige Verfügung kann - auch teilweise - bestätigt oder aufgehoben werden.
Kommt der Antragssteller der Aufforderung nicht fristgerecht nach, kann die Aufhebung der einstweiligen Verfügung beantragt werden.