Rechtsberatung:
- 030 - 31 01 33 58 oder
- per Mail
Berufung
Kommt es im Verfügungsverfahren zu einer mündlichen Verhandlung, ergeht die einstweilige Verfügung in Form eines Urteils. Hiergegen ist die Berufung das zulässige Rechtsmittel.
Das Rechtsmittel der Revision ist im Verfügungsverfahren nicht statthaft.