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Preisangaben
In der Preisangabenverordnung (PangV) hat der Gesetzgeber die Pflichten der Anbieter im Hinblick auf die Angabe von Preisen, Preisbestandteilen und Grundpreisen im Verkehr mit dem Verbraucher (B2C) geregelt. Auf den Geschäftsverkehr mit Unternehmern (B2B) ist die Preisangabenverordung nicht anwendbar.
Sie verpflichtet u.a. zur Angabe von Endpreisen, in welchen Umsatzsteuer und weitere Preisbestandteile enthalten sind; es ist aber unter Umständen zusätzlich eine Grundpreisangabe dem Verbraucher bekanntzugeben. Auch muß er über die Versandkosten informiert werden.
In anderen Gesetzen finden sich ebenfalls Regelungen im Hinblick auf die Preisangaben bzw. Informationspflichten betreffend Preise/ Kosten (z.B. im Telekommunikationsgesetz - TKG).
Oft sind Verstöße gegen diese Regelungen nicht nur wettbewerbswidrig und damit abmahnfähig, sondern stellen außerdem eine Ordnungswidrigkeit dar.