Wettbewerbsrecht im Überblick

Das Wettbewerbsrecht regelt den Markt und das Marktverhalten der beteiligten Unternehmen. Geschützt werden sollen die Marktteilnehmer; hiermit sind sowohl Verbraucher als auch Mitbewerber gemeint. Schließlich definiert das Gesetz alle Personen, die als Anbieter oder Nachfrager von Waren oder Dienstleistungen tätig sind, als Marktteilnehmer.

Zum Zwecke der Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen werden Marktverhaltensregeln aufgestellt, welche sich im UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), aber auch in einzelnen Vorschriften anderer Gesetze finden.

Das UWG verbietet in § 3 unlautere geschäftliche Handlungen; in § 4 ist ein - nicht abschließender - Beispielkatalog zu finden, zudem gibt es einen Anhang zu § 3, in welchem ebenfalls unzulässige Handlungen aufgelistet sind. In § 7 UWG verbietet der Gesetzgeber unzumutbare Belästigungen - geregelt ist hier  die direkte Ansprache des potentiellen Kunden ohne dessen Einverständnis.

Aber auch Verstöße gegen andere Vorschriften des UWG oder andere Gesetze sind als Wettbewerbsverstoß einzuordnen.
Einige Beispiele sind unter dem Navigationspunkt "Beispiele unlauterer Wettbewerbshandlungen" genannt.